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   BFH, 06.10.1966 - I 35/64   

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https://dejure.org/1966,805
BFH, 06.10.1966 - I 35/64 (https://dejure.org/1966,805)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1966 - I 35/64 (https://dejure.org/1966,805)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1966 - I 35/64 (https://dejure.org/1966,805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abtretung der Ausbeuterechte gegen die Einräumung eines Bezugsrechts auf Extraförderzins als steuerbare Einkünfte nach dem Einkommsteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 87, 102
  • BStBl III 1967, 45
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.12.1958 - I D 1/57

    Tausch von Anteilsrechten an Kapitalgeselschaften als stille Rücklagen

    Auszug aus BFH, 06.10.1966 - I 35/64
    Die Ausnahmelage, die bei wirtschaftlicher Betrachtung wegen der Wert-, Art- und Funktionsgleichheit der getauschten Anteile von Kapitalgesellschaften eine Gewinnrealisierung verneinen läßt (BFH-Gutachten I D 1/57 S vom 16. Dezember 1958, BFH 68, 78, BStBl III 1959, 30; BFH-Urteil I 169/63 U vom 2. November 1965, BFH 84, 353, BStBl III 1966, 127), ist im Streitfall nicht gegeben.
  • BFH, 27.08.1964 - IV 204/62 U

    Beurteilung der Höhe des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen

    Auszug aus BFH, 06.10.1966 - I 35/64
    Die in der besonderen Machtposition des Steuerpflichtigen als wesentlich beteiligter Gesellschafter begründete Heranziehung des Veräußerungsgewinns zur Steuer kann nicht als willkürlich oder Ungleichbehandlung gegenüber nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern der Kapitalgesellschaft angesehen werden (siehe auch BFH-Urteil IV 204/62 U vom 27. August 1964, BFH 80, 416, BStBl III 1964, 624).
  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 06.10.1966 - I 35/64
    Die zur Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs entwickelten Grundsätze (BFH-Urteil I 200/58 U vom 20. Januar 1959, BFH 68, 500, BStBl III 1959, 192) könnten im Streitfall keine Anwendung finden, in dem die laufenden Bezüge auf einem Stammrecht beruhten, das ebenso wie die seinerzeit hingegebene Beteiligung zum Privatvermögen der Berechtigten gehöre.
  • BFH, 07.10.1965 - IV 346/61 U

    Einordnung einer Leibrente als laufende Betriebseinnahme

    Auszug aus BFH, 06.10.1966 - I 35/64
    Soweit die Gegenleistung für die Veräußerung nicht in einem sofort greifbaren Veräußerungsgewinn, sondern in der Zahlung wiederkehrender Bezüge bestehe, setze die Besteuerung der Bezüge als gewerbliche Einkünfte erst bei ihrer Vereinnahmung ein (BFH-Urteile I 200/58 U, a. a. O.; IV 346/61 U vom 7. Oktober 1965, BFH 83, 462, BStBl III 1965, 666).
  • BFH, 17.10.1957 - IV 64/57 U

    Grundsätze bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach dem

    Auszug aus BFH, 06.10.1966 - I 35/64
    In jedem Falle aber hätte die Erfassung eines solchen Veräußerungsgewinns in den Jahren der Veräußerung erfolgen müssen (Urteil des BFH IV 64/57 U vom 17. Oktober 1957, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 65 S. 544 -- BFH 65, 544 --, BStBl III 1957, 443).
  • BFH, 13.12.1961 - I 209/60 U

    Beschränkte Steuerpflicht für ausländische Kapitalgesellschaft ohne Innlandsbezug

    Auszug aus BFH, 06.10.1966 - I 35/64
    Denn § 49 Abs. 1 Ziff. 2 EStG stellt in seiner zweiten Alternative allein auf die Tatsache der Veräußerung zu einem die Anschaffungskosten um mehr als 10 000 DM (jetzt 20 000 DM) übersteigenden Veräußerungserlös ab (BFH-Urteil I 209/60 U vom 13. Dezember 1961, BFH 74, 222, BStBl III 1962, 85).
  • BFH, 02.11.1965 - I 169/63 U

    Realisierung der in den Buchwerten enthaltenen stillen Reserven durch den Tausch

    Auszug aus BFH, 06.10.1966 - I 35/64
    Die Ausnahmelage, die bei wirtschaftlicher Betrachtung wegen der Wert-, Art- und Funktionsgleichheit der getauschten Anteile von Kapitalgesellschaften eine Gewinnrealisierung verneinen läßt (BFH-Gutachten I D 1/57 S vom 16. Dezember 1958, BFH 68, 78, BStBl III 1959, 30; BFH-Urteil I 169/63 U vom 2. November 1965, BFH 84, 353, BStBl III 1966, 127), ist im Streitfall nicht gegeben.
  • BFH, 20.12.1972 - I R 73/71

    Förderzinsen - Wartegelder - Gewinnung von Kalisalzen - Verpflichtung zur Zahlung

    Die Förderzinsen und die Schul-, Kirch- und Armenlasten träten vielmehr an die Stelle eines Kaufpreises, der bei Übertragung der Ausbeuterechte nicht durch eine absolute Zahl habe ausgedrückt werden können, weil damals noch nicht zu übersehen gewesen sei, wann und in welchem Umfange Kali habe gefördert werden können (Urteile des BFH vom 6. Oktober 1966 I 35/64, BFHE 87, 102, BStBl III 1967, 45; vom 6. März 1968 I R 36/66, BFHE 92, 228, BStBl II 1968, 478).

    Denn wenn sie auch nach den BFH-Urteilen I 35/64 und I R 36/66 an die Stelle eines Kaufpreises träten, so seien sie doch kein Kaufpreis; da sie nach der Rechtsprechung aber weder Miet- noch Pachtzinsen (BFH-Urteil vom 6. Juli 1966 VI 112/65, BFHE 86, 595, BStBl III 1966, 599) seien, bleibe allein ihre Einordnung als dauernde Last.

    c) Wie der erkennende Senat bereits in den Urteilen I 35/64 und I R 36/66 ausgesprochen hat, ist die Zahlung von Förderzinsen als Gegenleistung für die Überlassung des Rechts, Bodenschätze zu gewinnen, anzusehen.

  • BFH, 20.12.1972 - I R 194/70

    Förderzinsen - Extraförderzinsen - Gewinnung von Erdöl - Verpflichtung zur

    Dauernde Lasten seien sie nicht, weil sie nicht auf Grund eines verselbständigten Rechts, sondern nach Maßgabe der Nutzung der der Klägerin überlassenen Ausbeuterechte gezahlt würden, d. h. den Charakter von Kaufpreiszahlungen hätten (Urteile des BFH vom 6. Oktober 1966 I 35/64, BFHE 87, 102, BStBl III 1967, 45; vom 6. März 1968 I R 36/66, BFHE 92, 228, BStBl II 1968, 478).

    Denn wenn sie auch nach den BFH-Urteilen I 35/64 und I R 36/66 an die Stelle eines Kaufpreises träten, so seien sie doch kein Kaufpreis; da sie nach der Rechtsprechung aber weder Miet- oder Pachtzinsen (BFH-Urteil VI 112/65) noch wegen ihrer ungewissen Dauer und schwankenden Höhe Kaufpreisrenten seien, bleibe allein ihre Einordnung als dauernde Last.

    Wie der erkennende Senat bereits in den Urteilen I 35/64 und I R 36/66 ausgesprochen hat, ist die Zahlung von Förderzinsen als Gegenleistung für die Überlassung des Rechts, Bodenschätze zu gewinnen, anzusehen.

  • BFH, 17.12.1991 - VIII R 80/87

    Ob bei einer Vermögensübertragung als Entgelt vereinbarte wiederkehrende

    Eine sog. betriebliche Veräußerungsrente ist gegeben, wenn die Rente Gegenleistung für die Übertragung eines Gewerbebetriebs oder auch - wie hier - einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Oktober 1966 I 35/64, BFHE 87, 102, BStBl III 1967, 45; Biergans, Renten und Raten, 3. Aufl., S. 109).
  • BFH, 03.08.1967 - IV 47/65

    Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund

    Denn in diesen Fällen treffen die vor allem für den gewerblichen Bereich entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung zu, nach denen unter gewissen Voraussetzungen die Gewinnverwirklichung dadurch aufgeschoben wird, daß die stillen Reserven auf Ersatzwirtschaftsgüter übertragen werden können, so im Falle des Tausches von wert-, art- und funktionsgleichen Wirtschaftsgütern (vgl. z.B. BFH-Urteil I 169/63 U vom 2. November 1965, BFH 84, 353, BStBl III 1966; 127; I 35/64 vom 6. Oktober 1966, BFH 87, 102, BStBl III 1967, 45) und bei der Übertragung stiller Reserven auf Ersatzwirtschaftsgüter in bestimmten Zwangslagen (vgl. z.B. BFH-Urteil IV 406/55 U vom 9. Mai 1957, BFH 65, 74, BStBl III 1957, 261, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 12.03.1969 - I 97/65

    Entschädigung - Dulden von Baumaßnahmen - Abbruch von Gebäuden - Kosten des

    Die Ausnahme, die der BFH in dem Gutachten I D 1/57 S vom 16. Dezember 1958 (BFH 68, 78, BStBl III 1959, 30) zugelassen hat, wenn ein sehr hoher Grad von wirtschaftlicher Nämlichkeit zwischen dem weggegebenen und dem hereingenommenen Wirtschaftsgut besteht, gilt, wie in dem Gutachten ausdrücklich festgestellt wird und wie der Senat mehrfach bestätigt hat (BFH-Urteile I 119/63 U, a. a. O.; I 169/63 U vom 2. November 1965, BFH 84, 353, BStBl III 1966, 127; I 35/64 vom 6. Oktober 1966, BFH 87, 102, BStBl III 1967, 45), nur für den Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
  • BFH, 06.03.1968 - I R 36/66

    Steuerrechtliche Zurechnung eines Wirtschaftsguts bei der Festsetzung des

    Wie der Senat in dem Urteil I 35/64 vom 6. Oktober 1966 (BFH 87, 102, BStBl III 1967, 45) ausgeführt hat, treten sie an die Stelle eines Kaufpreises, aber nicht als ein besonderes Bezugsrecht nach Art eines Rentenstammrechts, sondern als (durch die Förderung) aufschiebend bedingte Schuld.
  • BFH, 25.09.1968 - I 110/64

    Einlage von Anteilen an einer umgewandelten Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Der Senat kann aber die Zweifel des Steuerpflichtigen an der Verfassungsmäßigkeit des § 17 EStG nicht teilen (Urteil I 35/64 vom 6. Oktober 1966, BFH 87, 102, BStBl III 1967, 45).
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